Kreditverträge sind komplex und können erhebliche finanzielle Risiken bergen. Verbraucherschutz spielt bei der Kreditvermittlung daher eine zentrale Rolle.
Kreditverträge sind komplex und können erhebliche finanzielle Risiken bergen. Verbraucherschutz spielt bei der Kreditvermittlung daher eine zentrale Rolle.
Als Kreditvermittler sind Sie dafür zuständig, Kreditangebote von Banken an Verbraucher zu vermitteln. Allerdings können dabei Interessenkonflikte entstehen, da Vermittler oft auf Provisionsbasis arbeiten und unter Umständen Produkte bevorzugen, die für sie selbst profitabler, für den Verbraucher jedoch ungünstiger sind. Bedenken Sie, dass Sie im Sinne Ihrer Kunden agieren sollten und diese, wenn Sie einen Fehler machen, Konsequenzen ziehen können. Zudem bergen Kreditverträge selbst verschiedene Risiken:
Besonders bei kurzfristigen Krediten oder Konsumkrediten sind die Zinssätze oft hoch. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Klienten den effektiven Jahreszins, der sämtliche Kosten und Gebühren einbezieht, und vergleichen Sie ihn mit anderen Angeboten. Günstige Kredite mit niedrigen Anfangszins entpuppen sich manchmal als teure Kredite mit versteckten Zusatzkosten.
Manche Anbieter erheben unklare oder versteckte Gebühren, die den Kredit letztlich teurer machen. Seien Sie so transparent wie möglich, um Ihre Kunden vor zusätzlichen Kosten zu schützen.
Viele Kreditinstitute bieten Zusatzversicherungen wie Restschuldversicherungen an, die die Rückzahlung absichern sollen, jedoch häufig unnötig und teuer sind. Diese Versicherungen sind meist nicht notwendig und können die Kreditkosten erheblich in die Höhe treiben.
Kreditangebote, die „Kredit ohne SCHUFA“ oder „Sofortkredit trotz negativer Bonität“ versprechen, sind meist besonders teuer oder auch unseriös. Solche Kredite ziehen in einigen Fällen hohe Zinsen und Gebühren nach sich. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin und prüfen Sie genau, welche tatsächlichen Kosten und Konditionen anfallen.
Um sich zu schützen, sollten Sie im Sinne der Verbraucher nur mit seriösen Kreditinstituten und lizenzierten Anbietern zusammenarbeiten. Eine Prüfung der Geschäftsbedingungen und ein Vergleich der Angebote verschiedener Kreditgeber sind essenziell, um faire Konditionen zu finden.
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Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich festgelegt: Bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten darf die Bank höchstens 1 Prozent des restlichen Kreditbetrags verlangen. Läuft der Kredit weniger als 12 Monate, sind es nur 0,5 Prozent des offenen Kreditbetrags. Eine Ausnahme bilden Immobilienkredite, bei denen die Vorfälligkeitsentschädigung je nach Vertrag und Kreditinstitut unterschiedlich hoch ausfällt.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist ein wichtiger Eckpfeiler des europäischen Verbraucherschutzes im Kreditwesen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Verbraucher europaweit ähnliche Schutzrechte genießen. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
Diese Richtlinien bieten eine gemeinsame Basis für den Verbraucherschutz in allen EU-Mitgliedstaaten und sorgen dafür, dass Verbraucher auch im grenzüberschreitenden Kreditverkehr geschützt sind.
Zwischen Kreditgebern und Verbrauchern besteht oft ein erheblicher Unterschied, was die finanzielle Bildung angeht. Um zu vermeiden, dass Kreditinstitute oder Kreditvermittler ihren Wissensvorsprung ausnutzen, ist der Verbraucherschutz wichtig.
Kreditgeber und -vermittler unterliegen der Informationspflicht, was bedeutet, dass die Kunden vor Vertragsschluss über die Konditionen und die Möglichkeit des Widerrufs informiert werden müssen. Mit dem Widerrufsrecht können die Klienten den Kreditvertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist innerhalb von 14 Tagen, rückgängig machen.
Restschuldversicherungen sind für den Fall gedacht, dass Kreditnehmer nicht mehr für die Zahlung der Raten aufkommen können. Trotz der relativ hohen Kosten für Ihre Kunden greift die Versicherung nicht immer und ist daher bei kleineren Kreditrahmen auch nicht immer sinnvoll. Bei Immobilienkrediten kann sie allerdings die Existenz sichern, falls der Kredit nicht gezahlt werden kann. Bedenken Sie das, wenn Sie ihre Kunden beraten.
Als Kreditvermittler müssen Sie die Kreditwürdigkeit Ihrer Klienten prüfen. So werden Sie feststellen, ob diese in der Lage sein werden, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen. Ist das nicht der Fall und Sie würden dennoch einen Kredit vermitteln, würden Ihre Kunden in die Schuldenfalle geraten. Indem Sie die Kreditwürdigkeit prüfen, schützen Sie Ihre Kunden davor, sich finanziell zu übernehmen.
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